I.L.M. & T.I.

Consulting – Training – Audits – Zertifizierung – Digitalisierung

I.L.M. & T.I.

Consulting – Training – Audits – Zertifizierung – Digitalisierung

I.L.M. & T.I.

Consulting – Training – Audits – Zertifizierung – Digitalisierung

Förderprogramme

Wettbewerbsfähig durch Qualifikation und Nachwuchsförderung. Nutzen Sie die Förderprogramme und investieren in die Kompetenz Ihrer Mitarbeiter.

Fachkräfte sichern und Digitalisierung gestalten - flexibles Förderangebot insbesondere für Beschäftigte mit Wohnsitz in NRW

Förderprogramm für die Weiterbildung

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Link: 

https://www.mags.nrw/bildungsscheck

Mit dem Förderprogramm “Bildungsscheck” haben Sie ein adäquates Instrument kostengünstig in die kontinuierliche Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter und somit in Ihr Unternehmens Know-How zu investieren.

Unser breites Bildungsangebot zu Fach- und Führungsthemen für erfolgreiches Management unterstützt in die zielgerichtete Aus- und Weiterbildung.

Unser Bildungsangebot kann mittels “Bildungsscheck” gebucht werden.

Mehr dazu hier ….

Was ist ein “Bildungsscheck”?

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten (Höchstens der auf dem Bildungsscheck vermerkte Betrag) aus Mitteln der Europäischen Union.

Was Sie wissen sollten – Basisinformationen zum Bildungscheck NRW

  • Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt die Beratung und die Ausgabe von Bildungsschecks ausschließlich an Einzelpersonen über den individuellen Zugang.
  • Die Kosten für die berufliche Weiterbildung werden bis zur Hälfte gefördert (50%). Die maximale Förderhöhe beträgt aktuell 500 Euro.
  • Der Bildungsscheck wird nach einer kostenlosen Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben. Für alle Interessierten am Bildungsscheck ist eine Beratung in einer ausgewählten Beratungsstelle in Nordrhein-Westfalen verbindlich.

Bei den hier gemachten Angaben handelt es sich nicht um Nebenbestimmungen zu einem Verwaltungsakt (Zuwendungsbescheid) gemäß § 36 VwVfG.NRW.