ERFOLGREICHES COMPLIANCE
DS-GVO praxisorientiert
DIN EN ISO 31000 Risiken managen mit IKS
HACCP Konzept
Consulting - Training - Audits - Certifications- Digitalization
DS-GVO praxisorientiert
DIN EN ISO 31000 Risiken managen mit IKS
HACCP Konzept
Seit 2004 betreut I.L.M. & T.I. kleine und mittelständische Betriebe im Datenschutz, prozessbasiertes Compliancemanagement und im Aufbau von IKS für das Risikomanagementsystem.
Nutzen auch Sie unsere langjährige Expertise bei der Einführung bzw. Änderung Ihres Datenschutz und Compliancemanagementsystems.
Einfach ausgedrückt, bedeutet Compliance zunächst die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen durch Unternehmen.
Über diese Selbstverständlichkeit hinaus umfasst der Begriff „Compliance“ aber auch die Schaffung organisatorischer Vorkehrungen im Unternehmen, um die Einhaltung von Richtlinien – gesetzlichen und vom Unternehmen definierten – sicherzustellen.
Jede größere Organisation benötigt ein systematisch aufgebautes und nachhaltig gepflegtes Compliance-System. Dies beinhaltet einerseits präventive Maßnahmen, wie die Aufklärung, Information und Schulung von Mitarbeitern, stellt aber auch andererseits die Überwachung unternehmensinterner Vorgänge sicher.
Verstöße gegen Gesetze sowie rechtswidriges und nonkonformes Verhalten gegenüber dem unternehmerischen Wertesystem können weitreichende Auswirkungen haben.
CHECKLISTE ZUR EIGENKONTROLLE (10-seitig) beinhaltet die gesetzlichen Forderungen zu
Basis-Datenschutzkit
beinhaltet alle wesentlichen Vorlagen mit Ausfüllhilfen für das Basis-Datenschutzsystem:
Auditkonzept
für das vorgeschriebene jährliche Audit mit den relevanten Datenschutz Auditfragen.
Risikomanagement ist nach der Norm ISO 31000: 2009[1] eine Führungsaufgabe, im Rahmen derer die Risiken einer Organisation identifiziert, analysiert und bewertet werden. Hierzu sind übergeordnete Ziele, Strategien und Politik der Organisation für das Risikomanagement festzulegen.
Das Risikomanagement (Risikofrüherkennungssystem) orientiert sich an den Anforderungen des Kontroll- und Transparenzgesetzes (KonTraG). Ziel ist es, bestandsbedrohende Risiken frühzeitig zu erkennen und nachvoll-ziehbar zu überwachen.
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